WIR für die Ukraine: Absicherung für Geflüchtete und Helfer:innen

Die Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, um sich vor dem Krieg in Sicherheit zu bringen, haben nur das nötigste aus ihrem Zuhause mitnehmen können. Die Hilfsbereitschaft in Deutschland ist groß. Viele engagierte Menschen in der Region bieten den Schutzsuchenden eine Unterkunft in den eigenen Räumlichkeiten. Doch wie ist es um den Versicherungsschutz bestellt, wenn dabei Schäden entstehen? Wir erklären euch, welche Leistungen eure Versicherungen bei der Versicherungskammer Bayern beinhalten.

Private Haftpflicht- und Hausratversicherung

Zusätzlicher Versicherungsschutz für Kriegsgeflüchtete (privat untergebracht)

  • Solange die Schutzsuchenden – unentgeltlich – mit in der Wohnung (Haus, Zweitwohnung, Einliegerwohnung) untergebracht sind.
  • Abgedeckt sind auch Schäden verursacht von deliktsunfähigen Kindern und mitgebrachten Hunden (keine Kampfhunde). Das gilt unabhängig davon, ob ihr diese Bausteine für euch selbst versichert haben.
  •  Der zusätzliche Versicherungsschutz gilt unabhängig vom Bedingungsstand und davon, ob  ihr eine Einzel- oder Familien-Privat-Haftpflicht-Versicherung besitzt.
  •  Nicht versichert sind Ansprüche des Versicherungsnehmer:innen aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber den Geflüchteten.
  •  Eine vorherige Anmeldung der Geflüchteten ist bei der Versicherungskammer Bayern nicht notwendig.
  • Die Sonderbedingungen sind vorläufig befristet bis 30. September 2022.

Privat-Haftpflichtversicherung für Kriegsgeflüchtete (nicht privat untergebracht)


Wohngebäudeversicherung

Die vorübergehende Aufnahme von Geflüchteten in die selbst bewohnte Wohnung, das Einfamilien- oder Zweifamilienhaus hat keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz und muss nicht bei unserer Partnerin der Versicherungskammer Bayern gemeldet werden.

Für alle anderen Gebäuden, die zur Unterbringung von Kriegsgeflüchteten umgewidmet werden, ist eine Anzeige und eine individuelle Risikoeinschätzung erforderlich. Zum Schutz der Bewohner:innen können zum Beispiel besondere Brandschutzmaßnahmen notwendig sein. Bitte nehmt in diesem Fall Kontakt Kontakt mit mit der Versicherungskammer Bayern auf.


Rechtschutzversicherung bei der ÖRAG


Kraftfahrzeug-Versicherung für Autos mit ukrainischen Kennzeichen in Deutschland


Krankenversicherung

Geflüchtete Menschen werden in Deutschland über das Asylbewerber-Leistungsgesetz gesetzlich krankenversichert, auch wenn diese faktisch keine Asylbewerber:innen sind.

Wichtig: Voraussetzung hierfür ist eine offizielle Registration bei der zuständigen Ausländerbehörde der Betroffenen als Kriegsgeflüchtete – weitere Informationen dazu findet ihr beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.


Auslandsreisekrankenversicherung für Reisen in die Ukraine, nach Belarus oder Russland

Reise in die Ukraine

Haltet ihr euch bereits in der Ukraine auf oder fahrt mit einem der Tarife für Auslandsreisekrankenversicherungen der Versicherungskammer Bayern in die Ukraine, besteht der Versicherungsschutz solange die Erkrankung oder Verletzung nicht im kausalen Zusammenhang mit den kriegerischen Ereignissen steht. Bitte nehmt Kontakt zur Versicherungskammer Bayern auf, sofern ihr euch aktuell in der Ukraine befinden oder plant, dorthin zu reisen.

Reisen nach Belarus oder Russland

Bitte beachten bei euren Planungen, dass die Versicherungskammer Bayern die üblichen Services, wie Kostenübernahmen von Krankenhausaufenthalten, Durchführung von Cashless-Prozessen, Krankenrücktransporte in diesen Ländern derzeit aufgrund der Sanktionen der internationalen Gemeinschaft nicht anbieten kann. Die Kosten, die für euch aufgrund der Krankheit entstehenden, müsst ihr daher zunächst selbst tragen. Nach der Reise müsst ihr dann eure Unterlagen  zur Prüfung etwaiger Erstattung einreichen.

Bitte beachtet: Eine Zahlung mittels eurer üblichen Kreditkarten funktioniert aufgrund der Sanktionen ebenfalls nicht.

Die VKB rät aktuell dringend von einer Reise in diese Regionen ab.

Bitte nehmt Kontakt zur Versicherungskammer Bayern auf, sofern ihr euch aktuell in Belarus oder Russland befindet oder trotz der bekannten kritischen Situation einen Aufenthalt in den genannten Ländern plant.

Mehr zur Absicherung von Geflüchteten oder Helfer:innen erfahrt ihr bei der Versicherungskammer Bayern.