Altersvorsorge: Früh starten lohnt sich – besonders für Azubis

Auch wenn ihr als Auszubildender noch nicht so viel verdient: Ihr könnt bereits jetzt kleine Beträge fürs Alter zurücklegen und euch ein finanzielles Polster für das Alter sichern.  Die drei Bausteine gesetzliche Rente, private und betriebliche Altersversorgung sowie die eigenen vier Wände bilden die Grundlage dafür. So können sich auch die Rentner von morgen den Lebensstandard von heute sichern.

Selbst kleine Beträge lohnen sich für die Altersvorsorge

Für eure Altersvorsorge braucht ihr kein großes Vermögen einzusetzen. Es gibt zahlreiche private Vorsorgemöglichkeiten, die ihr schon mit wenig Geld nutzen könnt. Neben euren regelmäßigen Sparleistungen sichert ihr euch außerdem staatliche Unterstützung. So entwickeln sich kleine Beträge später zu einer ansehnlichen Summe.

Heute gibt es viele Möglichkeiten, mit denen ihr für das Alter vorsorgen könnt. Wir bieten mit unseren Verbundpartnern verschiedene Varianten an, die jeweils für unterschiedliche Wünsche und Ziele geeignet sind:

Schließt ihr zum Beispiel mit 18 Jahren eine Private Rente der Bayerischen Versicherungskammer ab und zahlt im Monat 25 Euro ein, dann könnt ihr zum Rentenbeginn im Alter von 67 Jahren eine Kapitalleistung (nicht garantiert) von rund 40.000 Euro oder eine monatliche Zusatzrente von rund 130 Euro sichern.


Gesetzliche Rente bietet nur ein Minimum

Um am gesetzlichen Rentensystem teilzunehmen, müsst ihr nicht selbst aktiv werden. Denn vom ersten Tag eurer Ausbildung an, zahlt ihr automatisch in die Rentenkasse ein. Rund 20 Prozent des Bruttogehalts fließen bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten monatlich in die gesetzliche Rentenversicherung. Eine Hälfte zahlt ihr, als Arbeitnehmer. Die andere Hälfte der Beiträge zahlt euer Arbeitgeber. Die gesetzliche Rente wird jedoch für alle, die heute in der Ausbildung sind, im Alter nur noch eine Grundsicherung darstellen. Um den gewohnten Lebensstandard zu halten, ist eine private Vorsorge unerlässlich.


Private Altersvorsorge mit Riester

Für die meisten Azubis ist ein Riester-Vertrag die erste Wahl der privaten Altersvorsorge. Denn dank staatlicher Unterstützung eignet er sich auch ideal für kleine Sparbeträge. Was ihr dafür tun müsst? Mindestens vier Prozent eures Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen.

Oft wird behauptet, das Riester-Modell sei veraltet und lohnt sich nicht mehr. Doch nach wie vor könnt ihr von der jährlichen Zulage, die ihr vom Staat erhaltet, profitieren. Außerdem kommen, je nach Modell, noch Steuervorteile hinzu. Bei welcher Geldanlage erhaltet ihr heute noch bis zu 51 Prozent zusätzlich zu eurer Leistung?

Ein Auszubildender, der im Monat 900 Euro brutto verdient, sollte im Monat etwa 25 Euro, oder 300 Euro im Jahr sparen. Dann erhält er eine Zulage von 175 Euro sowie einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für unter 25-Jährige.

Je nachdem, welche Wünsche ihr habt, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ändern sich eure Pläne im Laufe der Zeit, könnt ihr zwischen den Anlagevarianten wechseln. Egal, für welche Variante ihr euch entscheidet, ihr erhaltet überall die gleiche Förderung. Grundsätzlich gibt es zwei Varianten:

  • Den Geldriester, dabei erhaltet ihr im Rentenalter eine einmalige Auszahlung oder eine monatliche Rente. Dabei könnt ihr euer Geld zum Beispiel in einer Versicherung oder einem dafür geeigneten Fonds anlegen.
  • Außerdem gibt es den Wohnriester, womit ihr Wohneigentum erwerbt und damit im Alter mietfrei lebt.

Wenn ihr euch nicht sicher seid, analysieren unsere Beraterinnen und Berater mit euch, welche Option am besten zu euch passt.


Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Neben der gesetzlichen und der privaten Rente ist die betriebliche Altersvorsorge die dritte Säule zur Finanzierung des Ruhestands. Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, einen Teil ihres Gehalts in eine bAV zu investieren. Dieser Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig vom Alter oder der Betriebszugehörigkeit.

Die am häufigsten angebotene Variante ist die Entgeltumwandlung. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts. Je nach Jahreseinkommen spart sich der Arbeitnehmer damit etwas von seinen gesetzlichen Sozialabgaben sowie Steuern. Zusätzlich legt der Arbeitgeber noch einmal 15 Prozent des Sparbetrags oben drauf. Die Laufzeit endet meistens mit dem vollendeten 67. Lebensjahr. Bei Ablauf kann sich der Arbeitnehmer zwischen einer Rente, einer Kapitalauszahlung oder einer Teilauszahlung (maximal 30 Prozent erhält der Arbeitnehmer sofort, der Rest wird als Rente ausgezahlt) wählen. Bei der Auszahlung wird dann die nachgelagerte Versteuerung der Sozialversicherungsbeiträge geprüft, die im Rentenalter deutlich niedriger sind.

Die betriebliche Altersvorsorge kann in den meisten Konstellationen auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden. Ansonsten wird der Vertrag auf den Arbeitnehmer umgeschrieben.

Diese Form der Altersvorsorge ist jedoch erst rentabel, wenn ihr euch bei eurem ausgewählten beruflichen Werdegang sicher seid. Denn das Guthaben muss bis zum Rentenbeginn liegen bleiben. Außerdem greift die Steuerersparnis in der Ausbildungszeit oft nicht, da euer Einkommen noch im Grundfreibetrag liegt.


Vermögenswirksame Leistungen

Viele Unternehmen bieten vermögenswirksame Leistungen an. Die Höhe regeln die Tarifverträge. Der Höchstbetrag liegt bei knapp 40 Euro. Ihr könnt aber auch allein sparen und euch so den staatlichen Zuschuss, die Arbeitnehmersparzulage, sichern. Eure Vermögenswirksamen Leistungen könnt ihr in einem Bausparvertrag, einem Fonds oder in der betrieblichen Altersvorsorge anlegen. Ihr erhaltet das Geld nicht auf eurem Girokonto, sondern die Leistung wird direkt auf den Sparvertrag gebucht. Auch hier erhaltet ihr eine Prämie vom Staat, diese verfällt allerdings bei vorzeitiger Auflösung.

Der Beitrag ersetzt kein Beratungsgespräch. Wenn Ihr Interesse habt, für das Alter vorzusorgen, helfen euch unsere Berater gerne, die richtige Lösung für euch zu finden.

Quelle: Deutscher Sparkassenverlag