Mehr Geld für´s Eigenheim: So könnt ihr von der neuen Wohnungsbauprämie profitieren

Ab 2021 gibt es deutlich mehr Geld vom Staat für euch, wenn ihr für den Bau, Kauf oder eine Renovierung eures Eigenheims spart. Außerdem können künftig mehr Menschen in Deutschland von der Förderung profitieren. Wir beantworten mit der LBS Bayern die wichtigsten Fragen.

Wer bekommt die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie fördert diejenigen von euch, die Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren. Dafür gelten Einkommensgrenzen. Diese werden mit der verbesserten Förderung ab 2021 deutlich angehoben. Dadurch kommen künftig deutlich mehr Menschen in den Genuss der Wohnungsbauprämie.

Wie viel Wohnungsbauprämie gibt es?

Wenn ihr pro Jahr bis zu 700 Euro (1400 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhaltet ihr ab 2021 eine Wohnungsbauprämie von 10 Prozent auf diese Einzahlungen. Das sind bis zu 70 Euro (Singles) bzw. 140 Euro (Verheiratete) pro Jahr. Damit beträgt die Förderung über 50 Prozent mehr als bisher. Im derzeitigen Zinstief lohnt sich die Wohnungsbauprämie deshalb besonders.

Wofür kann die Wohnungsbauprämie verwendet werden?

Die angesammelten Prämien gibt es für Vertragsabschlüsse ab 2009. Bedingung dafür ist, dass ihr sie für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet. Also den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum. Wenn ihr jünger als 25 Jahre seid, macht der Staat eine Ausnahme: Ihr könnt nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben, inklusive der Wohnungsbauprämien, verfügen. Diese Sonderregelung kann jeder aber nur einmal in Anspruch nehmen. Auch wenn ihr ihr unmittelbar eine Immobilie finanzieren möchtet, könnt ihr von der Wohnungsbauprämie profitieren.Und zwar mit einem Bauspar-Kombikredit. Dabei schließt ihr eine Vorfinanzierung ab, die ihr zunächst aber nicht zurückzahlt. Stattdessen fließen entsprechende Zahlungen als Sparleistungen auf einen Bausparvertrag, der dann mit der Zuteilung die Vorfinanzierung ablöst. Die Einzahlungen auf den Bausparvertrag sind bis zur Zuteilung förderfähig.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Neben der Zweckbindung sind die Einkommensgrenzen wichtige Bedingungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie. Diese liegen derzeit bei einem zu versteuernden Einkommen von 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete). Ab 2021 steigen die Grenzen auf 35.000 Euro (Singles) bzw. 70.000 Euro (Verheiratete). Wichtig: Auch, wenn ihr ein höheres Bruttoeinkommen habt, könntet ihr noch prämienberechtigt sein. Denn vom Bruttoeinkommen werden mehrere Posten abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Dazu zählen etwa bestimmte Versicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen oder auch Kinderfreibeträge. Euer zu versteuernden Einkommens findet ihr auf eurem letzten Steuerbescheid.

Wie wird die Wohnungsbauprämie beantragt?

Zu Beginn jedes Jahres erhaltet ihr als Kunde der LBS automatisch einen WoP-Antrag für das Vorjahr. Dieser Prämienantrag füllt ihr aus und reicht ihn unterschrieben bei der Bausparkasse ein. Ihr könnt euren Antrag auch bei eurer Sparkassen-Geschäftsstelle zur Weiterleitung abgeben. Die Wohnungsbauprämie könnt ihr bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen. Das heißt: Bis 31. Dezember 2020 könnt ihr euch die Wohnungsbauprämie für das Jahr 2018 sichern, wenn ihr die entsprechenden Sparbeträge eingezahlt haben.

Quelle: LBS Bayern