Unromantisch, aber manchmal sinnvoll: Der Ehevertrag

13. Februar 2020

Nicht alle Ehen enden so, wie sie einst angefangen haben: liebevoll.Bei einer Scheidung kann ein Ehevertrag einigen Ärger ersparen. Allerdings ist ein solcher Vertrag nicht jedermanns Sache. Und er ist auch nicht immer notwendig.

Ihr verdient etwa gleich viel? Dann braucht ihr nicht zwingend einen Ehevertrag. Denn falls ihr euch scheiden lasst, kommt es zum Zugewinnausgleich. Vereinfacht erklärt: Es wird nachgerechnet, wer welche Summe während der Ehe dazugewonnen hat. Derjenige, der mehr hat, muss den anderen daran beteiligen. Wenn beide Partner also gleich viel verdient haben, muss nichts oder nicht viel ausgeglichen werden.

Was im Ehevertrag geregelt wird

Einen Ehevertrag schließt ihr immer dann ab, wenn ihr im Falle einer Scheidung keinen Zugewinnausgleich möchtet. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten einen Ehevertrag zu gestalten:

Gütertrennung:

Bei einer Scheidung findet kein Zugewinnausgleich statt. Dieser Güterstand kann sinnvoll sein, wenn einer der Partner eventuell Kinder aus erster Ehe hat. Dann will er durch eine weitere Scheidung sein Vermögen nicht durch Zahlungen an den zweiten Ex-Partner schmälern. Er möchte seinen Kindern möglichst viel hinterlassen.
Aber auch für Unternehmer kann die Gütertrennung sinnvoll sein. So ruinieren mögliche Ausgleichszahlungen im Scheidungsfall nicht die Firma.

Gütergemeinschaft:

Das gesamte Vermögen wird Gemeinschaftseigentum. Auch das, was jeder Partner vor der Hochzeit hatte. Wer sich für diesen Güterstand interessiert, sollte sich ausführlichen Rat bei Fachleuten einholen. Die Konsequenzen kann der Laie oft nicht absehen.

Modifizierte Zugewinngemeinschaft:

In diesem Fall ist der Ehevertrag eine Art Ergänzung zur Zugewinngemeinschaft. Ihr legt dabei die Unterhaltsregelungen individuell fest. Zum Beispiel könnt ihr Zahlungen zeitlich befristen oder ihre Höhe für den Fall der Scheidung individuell festgelegen. Durch einen Vertrag könnt ihr auch völlig auf Unterhalt verzichten.

Ähnlich ist es beim Versorgungsausgleich: Bei einer Scheidung werden die Rentenanwartschaften, die die Partner erworben haben, gegeneinander aufgerechnet. Der Partner, der höhere Ansprüche hat, gibt dem anderen die Hälfte ab, wie beim Zugewinnausgleich. Das ist sinnvoll, wenn sich ein Partner mehrere Jahre der Kindererziehung gewidmet hat und in dieser Zeit keine Rentenanwartschaften erwerben konnte. Dieser sogenannte Versorgungsausgleich könnt ihr durch einen Ehevertrag ebenfalls ausschließen.

Wie man einen Ehevertrag abschließt

Ihr könnt einen Ehevertrag vor aber auch während der Ehe schließen. Damit der Vertrag genau zu eurer individuelle Situation passt, solltet ihr von Anfang an einen Rechtsanwalt um Rat gefragt werden. Der Ehevertrag kann weitreichende wirtschaftliche Folgen haben kann, deshalb muss er notariell beurkundet werden.