Eigenbedarf: Muss ich wirklich ausziehen?

1. Januar 2020

Der häufigste Kündigungsgrund von Vermietern in Deutschland ist der Eigenbedarf. Doch was steckt genau dahinter und darf mein Vermieter mich so einfach vor die Tür setzen? Wir haben für euch ein paar wichtige Fakten gesammelt, die erfüllt sein müssen.

Berechtigtes Interesse

Umzüge sind teuer und anstrengend. Umso ärgerlicher, wenn man zum Wohnungswechsel gezwungen wird, weil der Vermieter Eigenbedarf angemeldet hat. Das ist prinzipiell sein gutes Recht: Laut Paragraf 573 Bürgerliches Gesetzbuch besteht ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses unter anderem dann, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.

„Familienangehörige“ in diesem Sinne sind:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
  • Eltern, Schwiegereltern (außer nach Scheidung) und Großeltern
  • (Stief-)Kinder und Enkel
  • Geschwister
  • Nichten und Neffen
  • Entferntere Verwandte, Schwägerinnen und Schwäger – allerdings nur, wenn besonders enger Kontakt besteht

Angehörige des Haushalts sind zum Beispiel Pflegekräfte oder Haushaltshilfen.

Wann du gegen die Kündigung vorgehen kannst

Laut aktueller Rechtsprechung müssen die Gründe des Vermieters „vernünftig und nachvollziehbar“ sein. So wurden Kündigungen wegen Eigenbedarfs für unwirksam erklärt, bei denen

  • eine 18-jährige studierende Tochter das hochwertige Einfamilienhaus beziehen sollte,
  • eine gehbehinderte Mutter die Wohnung im fünften Stock beziehen sollte oder
  • der Vermieter die Wohnung nur an zwei Tagen in der Woche selbst nutzen wollte.

Auch gibt es Fälle, in denen Vermieter den Eigenbedarf lediglich vortäuschen, um unliebsame Mieter loszuwerden. Eine Eigenbedarfskündigung in nahem zeitlichen Abstand zu Streitigkeiten, zum Beispiel über Nebenkostenabrechnungen, ist hierfür ein Indiz. Auch wenn der Vermieter die Wohnung verkaufen möchte, wird manchmal Eigenbedarf vorgetäuscht. Denn eine leer stehende Wohnung verkauft sich besser als eine vermietete. Ein Verwandter, der angeblich einziehen möchte, agiert dann als Strohmann.

Als Mieter können Sie zumindest einen Aufschub für die Kündigung erwirken, wenn Familienzuwachs ansteht oder Sie oder jemand aus Ihrer Familie schwer krank ist.

Schadensersatz bei unwirksamer Kündigung

Stellt ein Gericht fest, dass die Eigenbedarfskündigung unwirksam ist, muss der Vermieter Schadensersatz leisten – beispielsweise für Umzugskosten, Maklergebühren, Kosten für Wohnungsinserate und sogar für die gegebenenfalls höhere Miete für Ihre neue Wohnung.

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